Vorteile der Geldanlage Pflegeimmobilie

Attraktive Rendite und konjunkturunabhängige, sichere Geldanlage

Wir empfehlen ausschließlich den Direktkauf eines Pflegeapartments. Die Risiken von Investments in geschlossene Beteiligungen oder in offene Immobilienfonds zeigen insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihre Schwächen. Anleger müssen Abschläge von teilweise über 50 Prozent hinnehmen.

Bei der Investition in eine Pflegeimmobilie empfehlen wir dringend den direkten Erwerb eines Pflegeapartments mit Eintragung ins Grundbuch. Auf diese Weise vermeiden Sie die zusätzlichen Risiken solcher Finanzkonstrukte.

Die Möglichkeiten in den Wachstumsmarkt „Pflege“ zu investieren sind beschränkt. Mit dem Erwerb eines Pflegeapartments erhalten Anleger die Möglichkeit, sich am Pflegemarkt zu beteiligen. Der Bedarf an und die Belegung in Pflegeheimen ist in konjunkturell schwachen Wirtschaftsphasen konstant und bedingt nicht der Konjunktur.

Verschiedene Faktoren sorgen für eine außergewöhnliche Sicherheit der Mieteinnahmen:

  • Der Betreiber schließt einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren plus Verlängerungsoption ab
  • Die Mietzahlungen sind vertraglich indexiert und bieten Schutz gegen Inflation
  • Mietzahlung auch bei Leerstand des Apartments
  • Der Betreiber unterhält einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Pflegekassen

Weiterhin bleiben bei einer Betreiberimmobilie viele Probleme aus, die bei der Vermietung von Wohnimmobilien entstehen können.

Im Vergleich zu vermieteten Wohnimmobilien entfällt ein großer Teil des Verwaltungsaufwands. Dieser kann bspw. die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, Beauftragung von Handwerkern oder die Suche nach neuen Mietern beinhalten.

Neu errichtete Pflegeheime müssen sich nach den Bestimmungen der HeimMindBauV richten. Der Erwerber eines Pflegeapartments erhält damit eine zusätzliche Sicherheit hinsichtlich bautechnischer Umsetzung und zeitgemäßer Konzeption.

Auf Anfrage lassen wir Interessenten gerne eine Creditreform-Auskunft, Jahresabschlüsse und weitere Informationen des jeweiligen Betreibers zukommen.

Durch die Planung einer komplett neuen Immobilie und des dazugehörigen Konzepts werden Risiken vermindert und die Zukunftsträchtigkeit des Betriebs der Pflegeimmobilie sichergestellt.

Der Zeitraum für die Analyse, Planung und Erstellung einer Pflegeimmobilie beträgt zwei bis drei Jahre. Bauträger und Betreiber arbeiten dabei Hand in Hand und ergänzen sich in ihren Erfahrungen und Kompetenzen. Der Bau des Pflegeheims erfolgt somit bautechnisch und konzeptionell nach den neuesten Erkenntnissen der Branche. Wir empfehlen ausschließlich das Investment in Neubauten und sehr junge Gebäude. Hintergrund ist, dass sich der Bau neuer Pflegeobjekte nach der Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV) richtet.

Eine der wichtigsten Komponenten in der Planungsphase ist die Standortanalyse. Auch hier kann die Pflegeimmobilie mit ihrer Eigenschaft als Neubau, nach den aktuellsten Analysen hinsichtlich Bevölkerungsstruktur, Infrastruktur, Konkurrenz etc. geplant werden.

Der Eigentümer eines Pflegeapartments zahlt eine – im Vergleich zu anderen Immobilienanlagen – verhältnismäßig geringe Instandhaltungsrücklage von in der Regel 2-3 EUR/m² im Jahr. Dies liegt zum einen an der Eigenschaft einer Neubauimmobilie und zum anderen an der Verantwortlichkeit des Eigentümers für „Dach und Fach“. Unter „Dach und Fach“ versteht man im Allgemeinen die äußere Hülle der Immobilie. Alle weiteren Instandhaltungskosten werden vom Betreiber getragen. Dazu gehört auch der Ersatz von Inventar, wie bspw. Küche und Möbel.

Der Eigentümer eines Pflegeapartments erhält vom jeweiligen Betreiber ein bevorzugtes Belegungsrecht. Dieses Recht bezieht sich nicht nur auf die Pflegeimmobilie, in die investiert wurde, sondern in der Regel auf alle Einrichtungen des Betreibers.

Der zukünftige Bedarf an stationären Pflegeplätzen stellt den Staat und die Betreiber von Pflegeheimen vor eine große Herausforderung. Der Bau von neuen Pflegeheimen und die Sanierung von Bestandsobjekten, wird in den kommenden Jahren enorme finanzielle Mittel beanspruchen. Die Eigentümer von Pflegeapartments tragen zu einer Sicherstellung dieses Bedarfs bei.

Der direkte Erwerb eines Pflegeapartments kann mit verschiedenen steuerlichen Vorzügen verbunden sein.

In der Regel kann der Eigentümer die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen zur Absetzung für Abnutzung (AfA) nutzen. Dabei werden der Gebäudeanteil und die Außenanlagen jährlich zu 2 % und bei Neubauten (Fertigstellung ab Januar 2023) sogar zu 3 % abgeschrieben. Das Inventar wird bei der AfA mit 10 % jährlich berücksichtigt.

Neben der AfA lassen sich die Finanzierungskosten (Zinsen für Darlehen) für vermietete Immobilien ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Dadurch lässt sich im besten Fall sogar eine Minderung der steuerlichen Bemessungsgrenze des Gesameinkommens erwirken.

Weiterhin ist ein möglicher Verkaufsgewinn nach einer Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerfrei.

Als Käufer eines Pflegeapartments, fällt für Sie keine zusätzliche Maklercourtage an.

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