Das Pflegeapartment: Kapitalanlage und steuerliche Vorteile
Der direkte Erwerb eines Pflegeapartments als Kapitalanlage kann mit unterschiedlichen steuerlichen Vorteilen für Sie verbunden sein. Zum einen lassen sich die Finanzierungskosten für das Pflegeapartment – also die Zinsen für ein Darlehen – für vermietete Pflegeimmobilien als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Auch ist ein möglicher Verkaufsgewinn nach einer Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei.
Überaus attraktiv sind bei Pflegeimmobilien als Kapitalanlage auch die allgemeinen steuerlichen Bestimmungen zur Abschreibung. Hierbei wird der Gebäudeanteil jährlich zu 2 % und bei Gebäuden, die ab dem Jahr 2023 fertiggestellt werden, sogar zu 3 % abgeschrieben, – das Inventar und die Außenanlagen werden bei der Absetzung für Abnutzung sogar mit 10 % jährlich berücksichtigt. Pflegeapartments als Kapitalanlage bringen nicht nur einen sicheren „Hafen“ für Ihr Kapital mit sich, sondern nebenbei auch noch handfeste Steuervorteile.